Standesamt Templin

Anschrift

Standesamt Templin
Prenzlauer Allee 7
17268 Templin


Mail:
fischer@templin.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Templin vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 39 87) 2 03 01 21
E-Mail: fischer@templin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Templin.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Templin

Definition

Eine Vermählung benennt eine amtliche, zumeist gesetzlich zugestandene, gesicherte Erklärung einer Beziehung gemeinsamer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Vermählung beim Standesamt Templin anzeigen und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere besorgen. Prinzipiell müssen Sie direkt bei der Behörde in Templin vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Verehelichung amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten beim für Sie zuständigen Amt in Templin. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht beauftragen, die Hochzeit anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Templin angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, separiert, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn die Ehe im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Informationen eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen konkreten Termin für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Bescheinigungen darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können andere Belege notwendig sein! Das Trauamt in Templin klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Templin zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der notwendigen Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Templin

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Uckermark

    Höhe
    60 m ü. NHN

    Fläche
    379,58 km2

    Einwohner
    15.540 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    41 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    17268

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    UM, ANG, PZ, SDT, TP

    Gemeindeschlüssel
    12 0 73 572

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    Landesportal Brandenburg

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    Templin

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