Standesamt Rangsdorf

Anschrift

Standesamt Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf


Mail:
standesamt@rangsdorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rangsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rangsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rangsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rangsdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Rangsdorfgeborene Personen beim Standesamt Rangsdorf zu beantragen.

Im Folgenden sind zahlreiche grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Generell erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Rangsdorf die Urkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Typen von Geburtsnachweisen, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Das Dokument wird bei vielfältige bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte die Geburtsurkunde verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Rangsdorf eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rangsdorf

Definition

Eine Hochzeit benennt eine amtliche, gewöhnlich rechtens zulässige, gesicherte Basis eines Beisammenseins mehrerer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Heirat bei der Behörde in Rangsdorf anmelden und die hierbei notwendigen Dokumente erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim Amt in Rangsdorf antreten. Ist eine der Personen verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dafür eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Aufnahme der Trauung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Rangsdorf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Rangsdorf zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.