Standesamt Spremberg

Anschrift

Standesamt Spremberg
Am Markt 1
03130 Spremberg


Mail:
standesamt@stadt-spremberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Spremberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 63) 34 03 40
E-Mail: standesamt@stadt-spremberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Spremberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Spremberg

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine anerkannte, weitgehend juristisch legale, gesicherte Basis eines Verbunds beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Vermählung beim Standesamt Spremberg anzeigen und die zu diesem Zweck wichtigen Unterlagen zu beschaffen. Generell müssen Sie persönlich im Spremberg vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Verehelichung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim Heiratsamt Spremberg. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Hochzeit anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Spremberg angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Unterschiede gelten nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen feststellen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Papiere zu überreichen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Replikate werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Unterlagen erforderlich sein! Das Standesamt in Spremberg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Spremberg zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Spremberg

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Spree-Neiße

    Höhe
    97 m ü. NHN

    Fläche
    202,32 km2

    Einwohner
    21.464 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    106 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    3130

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SPN, FOR, GUB, SPB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 71 372

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    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Spremberg

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