Standesamt Strausberg

Anschrift

Standesamt Strausberg
Hegermühlenstr. 58
15344 Strausberg


Mail:
standesamt@stadt-strausberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Strausberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 33 41) 38 12 33
E-Mail: standesamt@stadt-strausberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Strausberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Strausberg

Definition

Eine Trauung definiert eine amtliche, überwiegend rechtens legale, untermauerte Basis einer Beziehung von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Heirat bei der Behörde in Strausberg einleiten und die dazu wichtigen Nachweise. erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Strausberg vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, den anderen schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Strausberg antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Registration der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen beim verantworlichen Amt in Strausberg. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Hochzeit zu registrieren. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Amt in Strausberg gemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Unterschiede gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen fixen Zeitpunkt für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Materialien vorzuzeigen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Nachbildungen gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen können weitere Schreiben relevant sein! Ihr Amt in Strausberg ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Strausberg schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Strausberg

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Märkisch-Oderland

    Höhe
    94 m ü. NHN

    Fläche
    67,94 km2

    Einwohner
    27.119 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    399 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    15344

    Vorwahl
    03341

    KFZ Kennzeichen
    MOL, FRW, SEE, SRB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 64 472

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

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    Strausberg

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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