Standesamt Frauendorf

Anschrift

Standesamt Frauendorf
Altmarkt 1
01990 Ortrand


Mail:
standesamt@amt-ortrand.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frauendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 57 55) 60 52 28
E-Mail: standesamt@amt-ortrand.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frauendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Frauendorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Frauendorf geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Frauendorf eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind zahlreiche allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Amt Frauendorf die Urkunde aus. Es existieren verschiedenartige Sorten der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt zu diverse bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Frauendorf eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ferner die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Frauendorf

Definition

Eine Verehelichung definiert eine erklärte, weitgehend gerecht statthafte, gefestigte Bestätigung einer Vereinigung von zwei Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Eheschließung beim Amt in Frauendorf einleiten und die hierbei erforderlichen Papiere besorgen. Generell sollten Sie offiziell beim Amt in Frauendorf vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner schriftlich bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Bericht der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, nicht Originale gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Frauendorf informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Frauendorf zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Frauendorf

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis
Oberspreewald-Lausitz

Höhe
110 m ü. NHN

Fläche
7,36 km2

Einwohner
2054 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
279 Einwohner je km2

Postleitzahl
1990

Vorwahl
35755

KFZ Kennzeichen
OSL, CA, SFB

Gemeindeschlüssel
12 0 66 240

Landesportal

Landesportal
Brandenburg

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Stadtgeschichte Standesamt

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