Standesamt Grünow (Brandenburg)

Anschrift

Standesamt Grünow (Brandenburg)
Poststraße 25
17291 Gramzow


Mail:
standesamt@gruenow-brandenburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Grünow (Brandenburg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gruenow-brandenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Grünow (Brandenburg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Grünow (Brandenburg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Grünow (Brandenburg) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Grünow (Brandenburg) geboren sind.

Im Weiteren sind zahlreiche allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Normalerweise führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Amt Grünow (Brandenburg) die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Typen der Geburtsurkunden, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird gebraucht bei diverse bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls die Geburtsurkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Grünow (Brandenburg) eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Grünow (Brandenburg)

Definition

Eine Ehe benennt eine dokumentierte, überwiegend legitim statthafte, untermauerte Kennzeichung einer Beziehung gemeinsamer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Eheschließung bei der Behörde in Grünow (Brandenburg) anzeigen und die dafür erforderlichen Dokumente holen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig im Grünow (Brandenburg) vorsprechen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann er die andere Person in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Grünow (Brandenburg) antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können andere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Grünow (Brandenburg) berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.