Standesamt Falkensee

Anschrift

Standesamt Falkensee
Falkenhagener Str. 43/49
14612 Falkensee


Mail:
standesamt@falkensee.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Falkensee vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 33 22) 28 11 91
E-Mail: standesamt@falkensee.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Falkensee.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Falkensee

Definition

Eine Ehe bestimmt eine anerkannte, überwiegend gerecht erlaubte, gesicherte Bestätigung einer Beziehung zweier Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt Falkensee erklären und die hierbei erforderlichen Papiere holen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Falkensee auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht in Falkensee sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Amt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Verehelichung anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Falkensee gemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland getrennt, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV abgenommen wurde. Diskrepanzen bestehen nur, wenn die Ehe im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen konkreten Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Unterlagen abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Abzüge gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können weitere Papiere gewünscht sein! Ihr Standesamt in Falkensee ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Falkensee

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Havelland

    Höhe
    32 m ü. NHN

    Fläche
    43,34 km2

    Einwohner
    44.280 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1022 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    14612

    Vorwahl
    03322

    KFZ Kennzeichen
    HVL, NAU, RN

    Gemeindeschlüssel
    12 0 63 080

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Falkensee

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