Standesamt Buckow (Märkische Schweiz)

Anschrift

Standesamt Buckow (Märkische Schweiz)
Hauptstraße 1
15377 Buckow (Märkische Schweiz)


Mail:
standesamt@kurstadt-buckow.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Buckow (Märkische Schweiz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kurstadt-buckow.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Buckow (Märkische Schweiz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Buckow (Märkische Schweiz)

Definition

Eine Verehelichung bildet eine behördliche, meistenteils zulässig rechtmäßige, verankerte Kennzeichung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Heirat beim Amt in Buckow (Märkische Schweiz) anzeigen und die dazu wichtigen Nachweise. holen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig beim Amt in Buckow (Märkische Schweiz) vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht in Buckow (Märkische Schweiz) sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit das Amt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann hierfür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Eintragung der Heirat wirksam. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares bei Ihrem zuständigen Standesamt in Buckow (Märkische Schweiz) . Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner schriftlich beauftragen, die Verehelichung zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Buckow (Märkische Schweiz) angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Ausnahmen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Meistens sind vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen werden weitere Untelagen wichtig sein! Ihr Standesamt in Buckow (Märkische Schweiz) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Buckow (Märkische Schweiz) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Papiere zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Buckow (Märkische Schweiz)

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Märkisch-Oderland

    Höhe
    29 m ü. NHN

    Fläche
    14,42 km2

    Einwohner
    1464 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    102 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    15377

    Vorwahl
    33433

    KFZ Kennzeichen
    MOL, FRW, SEE, SRB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 64 084

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Buckow (Märkische Schweiz)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Buckow (Märkische Schweiz).

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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