Standesamt Friesack

Anschrift

Standesamt Friesack
Marktstr. 22
14662 Friesack


Mail:
info@amt-friesack.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Friesack vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 32 35) 42-0
E-Mail: info@amt-friesack.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Friesack.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Friesack

Definition

Eine Trauung beschreibt eine begründete, überwiegend gesetzlich rechtmäßige, verankerte Erklärung einer Vereinigung von paarigen Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Verehelichung bei der Behörde in Friesack einleiten und die hierbei erforderlichen Papiere erhalten. Generell müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Friesack antreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er den anderen schriftlich bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Verehelichung rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen des Paares bei Ihrem zuständigen Standesamt in Friesack . Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner schriftlich dazu befähigen, die Ehevereinigung zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Friesack angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn die Ehe im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinigt werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen endgültigen Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Belege einzureichen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen relevant sein! Das Hochzeitsamt in Friesack berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Friesack zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Friesack

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Havelland

    Höhe
    35 m ü. NHN

    Fläche
    84,01 km2

    Einwohner
    2520 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    30 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    14662

    Vorwahl
    33235

    KFZ Kennzeichen
    HVL, NAU, RN

    Gemeindeschlüssel
    12 0 63 088

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