Standesamt Uebigau-Wahrenbrück

Anschrift

Standesamt Uebigau-Wahrenbrück
Markt 1
04924 Bad Liebenwerda


Mail:
standesamt@badliebenwerda.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Uebigau-Wahrenbrück vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 53 41) 15 51 27
E-Mail: standesamt@badliebenwerda.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Uebigau-Wahrenbrück.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Uebigau-Wahrenbrück

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Uebigau-Wahrenbrück geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Uebigau-Wahrenbrück eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige einige wenige allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. In der Regel verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamt Uebigau-Wahrenbrück die Geburtsurkunde aus. Es existieren diverse Kategorien der Geburtsurkunden, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird gebraucht zu vielfältige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Urkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Uebigau-Wahrenbrück eine neue Urkunde anfordern. Hierfür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Uebigau-Wahrenbrück

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine behördliche, gewöhnlich zulässig zugestandene, verankerte Basis einer Beziehung von zwei Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Uebigau-Wahrenbrück aufnehmen und die zu diesem Zweck erforderlichen Nachweise. beziehen. Unbedingt sollten Sie selbst bei der Behörde in Uebigau-Wahrenbrück auftreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Uebigau-Wahrenbrück antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird hierfür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Hochzeit verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Replikate sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andere Belege gewünscht sein! Das Standesamt in Uebigau-Wahrenbrück klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Uebigau-Wahrenbrück

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis
Elbe-Elster

Höhe
86 m ü. NHN

Fläche
138,88 km2

Einwohner
9242 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
67 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
35341

KFZ Kennzeichen
EE, FI, LIB

Gemeindeschlüssel
12 0 62 024

Landesportal

Landesportal
Brandenburg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Uebigau-Wahrenbrück

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