Standesamt Uebigau-Wahrenbrück
Anschrift
Standesamt Uebigau-Wahrenbrück
Markt 1
04924 Bad Liebenwerda
Mail: standesamt@badliebenwerda.de
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Öffnungszeiten:*
Montag: 08:00 – 16:00 Dienstag: 08:00 – 18:00 Mittwoch: Donnerstag: 08:00 – 18:00 Freitag: 08:00 – 13:00*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Uebigau-Wahrenbrück vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 53 41) 15 51 27
E-Mail: standesamt@badliebenwerda.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Uebigau-Wahrenbrück.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Uebigau-Wahrenbrück
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten können die Vermählung beim Standesamt Uebigau-Wahrenbrück erklären und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie direkt im Uebigau-Wahrenbrück erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.
Welches Amt für die Aufnahme der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die Voranmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Amt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür ein paar Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Verehelichung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Aus diesen Gründen ist eine Ehe unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.
Kommen Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen Termin für die Eheschließung festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In expliziten Fällen können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Uebigau-Wahrenbrück stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Kosten
Der Preis für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Uebigau-Wahrenbrück
Bundesland
Brandenburg
Regierungsbezirk
Kreis
Elbe-Elster
Höhe
86 m ü. NHN
Fläche
138,88 km2
Einwohner
9242 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
67 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
35341
KFZ Kennzeichen
EE, FI, LIB
Gemeindeschlüssel
12 0 62 024
Landesportal Brandenburg
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Uebigau-Wahrenbrück
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Bad Liebenwerda.
Stadtgeschichte
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Uebigau-Wahrenbrück auf Wikipedia.
Wegweiser:
Startseite » Brandenburg » Standesamt Uebigau-Wahrenbrück