Standesamt Uebigau-Wahrenbrück

Anschrift

Standesamt Uebigau-Wahrenbrück
Markt 1
04924 Bad Liebenwerda


Mail:
standesamt@badliebenwerda.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 16:00 Dienstag: 08:00 – 18:00 Mittwoch: Donnerstag: 08:00 – 18:00 Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Uebigau-Wahrenbrück vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 53 41) 15 51 27
E-Mail: standesamt@badliebenwerda.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Uebigau-Wahrenbrück.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Uebigau-Wahrenbrück

Definition

Eine Ehe bildet eine behördliche, zumeist juristisch erlaubte, untermauerte Bestätigung einer Vereinigung mehrerer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Vermählung beim Standesamt Uebigau-Wahrenbrück erklären und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie direkt im Uebigau-Wahrenbrück erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Amt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Verehelichung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim für Sie zuständigen Amt in Uebigau-Wahrenbrück. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Hochzeit anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Uebigau-Wahrenbrück angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, geschieden bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Diskrepanzen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Papiere eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Urkunden darzulegen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Uebigau-Wahrenbrück stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Uebigau-Wahrenbrück zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Uebigau-Wahrenbrück

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Elbe-Elster

    Höhe
    86 m ü. NHN

    Fläche
    138,88 km2

    Einwohner
    9242 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    67 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    35341

    KFZ Kennzeichen
    EE, FI, LIB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 62 024

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Uebigau-Wahrenbrück

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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