Standesamt Peitz

Anschrift

Standesamt Peitz
Schulstr. 6
03185 Peitz


Mail:
peitz@peitz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Peitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 56 01) 3 81 35
E-Mail: peitz@peitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Peitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Peitz

Definition

Eine Heirat definiert eine erklärte, weitgehend gerecht zugestandene, gestärkte Begründung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Amt in Peitz aufnehmen und die dafür wichtigen Nachweise. beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell im Peitz auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann dafür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim Heiratsamt Peitz. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Trauung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Peitz gemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, geschieden, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Abweichungen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Hochzeit nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen fixen Termin für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Materialien einzureichen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen können andersartige Nachweise relevant sein! Das Standesamt in Peitz beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Peitz zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Peitz

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Spree-Neiße

    Höhe
    64 m ü. NHN

    Fläche
    13,49 km2

    Einwohner
    4333 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    321 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    3185

    Vorwahl
    35601

    KFZ Kennzeichen
    SPN, FOR, GUB, SPB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 71 304

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Peitz

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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