Standesamt Döbern

Anschrift

Standesamt Döbern
Forster Straße 8
03159 Döbern


Mail:
standesamt@doebern.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Döbern vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@doebern.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Döbern.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Döbern

Definition

Eine Trauung beschreibt eine behördliche, vorwiegend juristisch rechtmäßige, belegte Form einer Vereinigung gemeinsamer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Vermählung beim Amt in Döbern einleiten und die hierfür wichtigen Papiere besorgen. Prinzipiell müssen Sie persönlich bei der Behörde in Döbern vorsprechen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Döbern antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Döbern. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen durch eine Vollmacht beauftragen, die Hochzeit zu registrieren. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Döbern angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, separiert, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden feststellen und einen Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Nachweise vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Nachweis durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere gefordert sein! Ihr Trauamt in Döbern informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Döbern

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Spree-Neiße

    Höhe
    144 m ü. NHN

    Fläche
    15,79 km2

    Einwohner
    3146 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    199 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    3159

    Vorwahl
    35600

    KFZ Kennzeichen
    SPN, FOR, GUB, SPB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 71 044

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    Döbern

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