Standesamt Meyenburg

Anschrift

Standesamt Meyenburg
Freyensteiner Straße 42
16945 Meyenburg


Mail:
standesamt@

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Meyenburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Meyenburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Meyenburg

Definition

Eine Vermählung bildet eine amtliche, überwiegend gesetzlich zugestandene, belegte Erklärung eines Beisammenseins mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt Meyenburg einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie selber beim Amt in Meyenburg erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann dieser, die andere Person durch einen Brief zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Schreiben des Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Hochzeit voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Meyenburg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Diskrepanzen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen Tag für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Belege darzulegen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Dokument anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Kopien sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen können andere Belege vonnöten sein! Das Standesamt in Meyenburg berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Meyenburg schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der benötigten Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Meyenburg

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Prignitz

    Höhe
    82 m ü. NHN

    Fläche
    50,74 km2

    Einwohner
    2125 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    42 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    16945

    Vorwahl
    33968

    KFZ Kennzeichen
    PR

    Gemeindeschlüssel
    12 0 70 280

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    Meyenburg

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