Standesamt Neu-Seeland

Anschrift

Standesamt Neu-Seeland
Marktstraße 1
03229 Altdöbern


Mail:
standesamt@neu-seeland.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neu-Seeland vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neu-seeland.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neu-Seeland.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Neu-Seeland

Definition

Eine Trauung bestimmt eine amtliche, meistens zulässig erlaubte, belegte Bestätigung einer Bindung mehrerer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Standesamt in Neu-Seeland aufnehmen und die dazu wichtigen Papiere erhalten. Generell sollten Sie selbst beim Standesamt Neu-Seeland erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Anmeldung der Trauung amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten beim verantworlichen Amt in Neu-Seeland. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehenschließung zu melden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Neu-Seeland angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe im Ausland geschieden so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Informationen erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Trauung nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen konkreten Zeitpunkt die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Meistens sind einzureichen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Abzüge gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere erforderlich sein! Das Amt in Neu-Seeland stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Neu-Seeland zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Neu-Seeland

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Neu-Seeland

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Altdöbern.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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