Standesamt Neu-Seeland
Anschrift
Standesamt Neu-Seeland
Marktstraße 1
03229 Altdöbern
Mail: standesamt@neu-seeland.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neu-Seeland vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@neu-seeland.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neu-Seeland.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Neu-Seeland
Definition
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Trauung beim Standesamt in Neu-Seeland aufnehmen und die dazu wichtigen Papiere erhalten. Generell sollten Sie selbst beim Standesamt Neu-Seeland erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.
Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit durchführen wollen.
Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dafür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Anmeldung der Trauung amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren zwingend.
Voraussetzungen
Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Trauung nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.
Kommen Sie von einem auswärtigen Land?
Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen konkreten Zeitpunkt die Hochzeit festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Abzüge gelten nicht!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere erforderlich sein! Das Amt in Neu-Seeland stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Neu-Seeland
Bundesland
Brandenburg
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Landesportal Brandenburg
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Neu-Seeland
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Stadtgeschichte
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