Standesamt Ortrand

Anschrift

Standesamt Ortrand
Altmarkt 1
01990 Ortrand


Mail:
standesamt@amt-ortrand.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ortrand vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 57 55) 60 52 28
E-Mail: standesamt@amt-ortrand.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ortrand.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Ortrand

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine begründete, vorwiegend gerecht rechtmäßige, gestärkte Basis eines Verbunds mehrerer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Ortrand erklären und die zu diesem Zweck wichtigen Nachweise. beschaffen. Unbedingt müssen Sie selber beim Amt in Ortrand antreten. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Ortrand sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Aufnahme der Hochzeit verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Ortrand. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner schriftlich dazu ernennen, die Trauung zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Ortrand angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland aufgelöst, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Abweichungen binden nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen fixen Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Unterlagen zu überreichen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderer Lage können weitere Papiere wichtig sein! Ihr Hochzeitsamt in Ortrand informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Ortrand zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Ortrand

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Oberspreewald-Lausitz

    Höhe
    110 m ü. NHN

    Fläche
    7,36 km2

    Einwohner
    2054 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    279 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    1990

    Vorwahl
    35755

    KFZ Kennzeichen
    OSL, CA, SFB

    Gemeindeschlüssel
    12 0 66 240

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    Landesportal Brandenburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Ortrand

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