Standesamt Ortrand

Anschrift

Standesamt Ortrand
Altmarkt 1
01990 Ortrand


Mail:
standesamt@amt-ortrand.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ortrand vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 57 55) 60 52 28
E-Mail: standesamt@amt-ortrand.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ortrand.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ortrand

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Ortrand geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Ortrand eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei einige generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Praxis führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Amt Ortrand die Urkunde aus. Es finden sich diverse Versionen von Geburtsbescheinigungen, so wie die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Das Dokument wird benötigt für verschiedene administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Sofern die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Ortrand eine Duplikaturkunde beantragen. Dafür sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ortrand

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine amtliche, meistens gerecht legale, gestärkte Kennzeichung einer Beziehung zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Eheschließung beim Amt in Ortrand aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Dokumente beschaffen. Unbedingt sollten Sie offiziell bei der Behörde in Ortrand erscheinen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er den anderen durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Ortrand antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schreiben der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Ihr Trauamt in Ortrand berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Ortrand zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.