Standesamt Wiesenaue

Anschrift

Standesamt Wiesenaue
Marktstr. 22
14662 Friesack


Mail:
info@amt-friesack.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wiesenaue vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 32 35) 42-0
E-Mail: info@amt-friesack.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wiesenaue.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wiesenaue

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Wiesenaue geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Wiesenaue eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige einige allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. In der Regel tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamt Wiesenaue die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Formen der Geburtsdokumenten, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt bei unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls einmal das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Wiesenaue eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wiesenaue

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine bewiesene, zumeist legitim rechtmäßige, festgemachte Kennzeichung eines Bündnisses gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Trauung beim Standesamt in Wiesenaue aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Nachweise. holen. Generell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Wiesenaue vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht in Wiesenaue sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Verehelichung verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen gewünscht sein! Das Standesamt in Wiesenaue ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Wiesenaue

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis
Havelland

Höhe
35 m ü. NHN

Fläche
84,01 km2

Einwohner
2520 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
30 Einwohner je km2

Postleitzahl
14662

Vorwahl
33235

KFZ Kennzeichen
HVL, NAU, RN

Gemeindeschlüssel
12 0 63 088

Landesportal

Landesportal
Brandenburg

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Stadtgeschichte Standesamt

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