Standesamt Schönermark

Anschrift

Standesamt Schönermark
Baustraße 56
16775 Gransee


Mail:
standesamt@gransee.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönermark vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gransee.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönermark.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönermark

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Schönermark geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Schönermark beantragen.

Hier sind zahlreiche grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Generell verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, trotzdem können gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Amt Schönermark die Urkunde aus. Es gibt variantenreiche Arten von Geburtsnachweisen, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird benötigt zu vielfältige bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte die Urkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Schönermark einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck werden gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schönermark

Definition

Eine Heirat bildet eine dokumentierte, zumeist legitim geregelte, untermauerte Basis einer Bindung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Trauung beim Standesamt in Schönermark anmelden und die hierfür unerlässlichen Papiere besorgen. Unbedingt müssen Sie persönlich beim Amt in Schönermark erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dazu mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Schönermark ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Schönermark zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Schönermark

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis
Oberhavel

Höhe
55 m ü. NHN

Fläche
121,68 km2

Einwohner
5877 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
48 Einwohner je km2

Postleitzahl
16775

Vorwahl
03306

KFZ Kennzeichen
OHV

Gemeindeschlüssel
12 0 65 100

Landesportal

Landesportal
Brandenburg

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Stadtgeschichte Standesamt

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