Standesamt Seddiner See

Anschrift

Standesamt Seddiner See
Kiefernweg 5
14554 Seddiner See


Mail:
standesamt@seddiner-see.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Seddiner See vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@seddiner-see.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Seddiner See.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Seddiner See

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Seddiner See ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Seddiner See geboren sind.

Hier sind einige Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Regel führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamt Seddiner See die Urkunde aus. Es finden sich verschiedene Typen der Geburtsnachweisen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht für mannigfaltige Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sofern das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Seddiner See einen Ersatz beantragen. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Seddiner See

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine bewiesene, zumeist zulässig statthafte, gefestigte Erklärung einer Verbindung von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt Seddiner See anmelden und die zu diesem Zweck notwendigen Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich müssen Sie direkt im Seddiner See vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Amt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Trauung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original eingereicht werden, Replikate werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente gewünscht sein! Das Stadtbüro in Seddiner See berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Besorgung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.