Standesamt Wildau

Anschrift

Standesamt Wildau
Karl-Marx-Str. 36
15745 Wildau


Mail:
standesamt@wildau.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wildau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wildau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wildau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wildau

Definition

Eine Verehelichung benennt eine bewiesene, zumeist juristisch legale, untermauerte Begründung einer Bindung von paarigen Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Wildau erklären und die dazu wichtigen Nachweise. beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Wildau antreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann dieser, den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Wildau antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird deswegen ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim Heiratsamt Wildau. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Ehenschließung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten in Wildau angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Ehewilligen ausmachen und einen konkreten Zeitpunkt für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Belege abzugeben: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können andere Belege unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Wildau ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Wildau zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Wildau

    Bundesland
    Brandenburg

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Dahme-Spreewald

    Höhe
    45 m ü. NHN

    Fläche
    9,11 km2

    Einwohner
    10.848 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1191 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    15745

    Vorwahl
    03375

    KFZ Kennzeichen
    LDS, KW, LC, LN

    Gemeindeschlüssel
    12 0 61 540

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    Landesportal Brandenburg

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    Wildau

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