Standesamt Friedland

Anschrift

Standesamt Friedland
Lindenstraße 13
15848 Friedland


Mail:
standesamt@friedland-nl.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Friedland vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@friedland-nl.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Friedland.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Friedland

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine bewiesene, zumeist rechtlich statthafte, verankerte Form einer Bindung von paarigen Individuen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Heirat beim Amt in Friedland anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Papiere beschaffen. Prinzipiell sollten Sie offiziell beim Standesamt Friedland auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Amt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dazu eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten bei der Behörde in Friedland. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Trauung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Friedland angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Ausnahmen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.

 

Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

In diesen Fällen ist eine Ehe augeschlossen.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

Sind Sie aus dem Ausland?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen konkreten Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

Unterlagen

In der Regel sind folgende Materialien vorzuweisen:

 Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Dokument anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können andere Unterlagen notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Friedland berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten
Friedland

Bundesland
Brandenburg

Regierungsbezirk

Kreis
Oder-Spree

Höhe
50 m ü. NHN

Fläche
174,23 km2

Einwohner
2975 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
17 Einwohner je km2

Postleitzahl
15848

Vorwahl
033676

KFZ Kennzeichen
LOS, BSK, EH, FW

Gemeindeschlüssel
12 0 67 137

Bürgermeister
Maik Koschack (parteilos)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Brandenburg

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