Standesamt Tambach-Dietharz

Anschrift

Standesamt Tambach-Dietharz
Burgstallstr. 31a
99897 Tambach-Dietharz


Mail:
standesamt@tambach-dietharz.de

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Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Tambach-Dietharz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 62 52) 3 44 14
E-Mail: standesamt@tambach-dietharz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Tambach-Dietharz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Tambach-Dietharz

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine behördliche, zumeist gesetzlich geregelte, untermauerte Bestätigung eines Beisammenseins gemeinsamer Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Vermählung beim Standesamt Tambach-Dietharz einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Papiere beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Tambach-Dietharz erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser seinen Partner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Verehelichung wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten bei der Behörde in Tambach-Dietharz. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Ehenschließung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten in Tambach-Dietharz angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland separiert, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.

  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.

 

Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

Bei Zutreffung ist eine Ehe augeschlossen.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

Stammen Sie aus dem Ausland?

Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen feststellen und einen fixen Termin die Hochzeit vereinbaren.

Unterlagen

Vorwiegend sind folgende Bescheinigungen vorzuweisen:

 Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage werden weitere Untelagen relevant sein! Ihr Stadtbüro in Tambach-Dietharz klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Tambach-Dietharz zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Tambach-Dietharz

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Gotha

Höhe
450 m ü. NHN

Fläche
41,64 km2

Einwohner
4320 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
104 Einwohner je km2

Postleitzahl
99897

Vorwahl
036252

KFZ Kennzeichen
GTH

Gemeindeschlüssel
16 0 67 065

Bürgermeister
Marco Schütz (parteilos)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Thüringen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Tambach-Dietharz

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