Standesamt Barchfeld-Immelborn

Anschrift

Standesamt Barchfeld-Immelborn
Nürnberger Straße 63
36456 Barchfeld-Immelborn


Mail:
standesamt@barchfeld-immelborn.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Barchfeld-Immelborn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@barchfeld-immelborn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Barchfeld-Immelborn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Barchfeld-Immelborn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Barchfeld-Immelborn ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Barchfeld-Immelborn geboren sind.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Gewöhnlich besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch können auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert die Behörde in Barchfeld-Immelborn das Dokument aus. Es finden sich verschiedene Formen der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird verwendet für diverse administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Barchfeld-Immelborn eine neue Urkunde beantragen. Dafür benötigt man in der Regel persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Barchfeld-Immelborn

Definition

Eine Heirat beschreibt eine dokumentierte, überwiegend zulässig erlaubte, gefestigte Bestätigung einer Verbindung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt Barchfeld-Immelborn anzeigen und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden besorgen. Unbedingt müssen Sie selber im Barchfeld-Immelborn auftauchen. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dazu eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Heirat rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original abgegeben werden, Kopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Barchfeld-Immelborn informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.