Standesamt Ronneburg
Anschrift
Standesamt Ronneburg
Markt 1/2
07580 Ronneburg
Mail: stadt@ronneburg.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ronneburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 66 02) 5 36 21
E-Mail: stadt@ronneburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ronneburg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Ronneburg
Definition
Eine Vermählung beschreibt eine bewiesene, gewöhnlich gesetzlich geregelte, gesicherte Kennzeichung einer Beziehung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Amt in Ronneburg aufnehmen und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden beziehen. Prinzipiell sollten Sie persönlich bei der Behörde in Ronneburg auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Ronneburg antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Standesamt für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung voranmelden wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Persönliches Antreten der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Ronneburg . Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen, die Hochzeit anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Ronneburg angemeldet werden.
Beide Partner müssen volljährig sein.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, separiert, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Abweichungen gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
- Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Trauung nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.
Sind Sie von einem auswärtigen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.
Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen fixen Tag für die Eheschließung festmachen.
Unterlagen
Gewöhnlich sind zu überreichen:
Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In expliziten Fällen können weitere Dokumente notwendig sein! Das Amt in Ronneburg ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Ronneburg zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Ronneburg
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Greiz
Höhe
278 m ü. NHN
Fläche
19,13 km2
Einwohner
4949 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
259 Einwohner je km2
Postleitzahl
07580
Vorwahl
036602
KFZ Kennzeichen
GRZ, ZR
Gemeindeschlüssel
16 0 76 061
Bürgermeister
Landesportal Thüringen
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Ronneburg
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