Standesamt Sömmerda

Anschrift

Standesamt Sömmerda
Marktplatz 3-4
99610 Sömmerda


Mail:
standesamt@stadt.soemmerda.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sömmerda vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 36 34) 35 02 38
E-Mail: standesamt@stadt.soemmerda.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sömmerda.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Sömmerda

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Sömmerda geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Sömmerda beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Gewöhnlich führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Sömmerda die Urkunde aus. Es finden sich diverse Formen von Geburtsdokumenten, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird eingesetzt für mannigfaltige administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte das Dokument verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Sömmerda einen Ersatz anfordern. Hierfür sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Sömmerda

Definition

Eine Vermählung definiert eine dokumentierte, meistens rechtlich zugestandene, untermauerte Erklärung einer Beziehung von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt Sömmerda erklären und die zu diesem Zweck wichtigen Papiere besorgen. Generell müssen Sie direkt beim Standesamt Sömmerda auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht in Sömmerda sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann hierfür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Aufnahme der Trauung rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können weitere Papiere vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Sömmerda beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Sömmerda zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.