Standesamt Steinach
Anschrift
Standesamt Steinach
Marktplatz 4
96523 Steinach
Mail: standesamt@steinach-thueringen.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Steinach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@steinach-thueringen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Steinach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Steinach
Definition
Eine Trauung bestimmt eine bewiesene, überwiegend rechtens erlaubte, verankerte Kennzeichung einer Bindung von zwei Personen.
Beschreibung
Die Personen können die Eheschließung beim Standesamt in Steinach einleiten und die dazu erforderlichen Dokumente beziehen. Generell müssen Sie direkt beim Amt in Steinach antreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Persönliche Vorstellung der Eheschließenden beim Heiratsamt Steinach. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen durch eine Vollmacht beauftragen, die Hochzeit zu melden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter in Steinach angemeldet werden.
Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, getrennt, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn der Ehebund im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
- Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Verlobten ausmachen und einen fixen Tag für die Vermählung fixieren.
Unterlagen
In der Norm sind folgende Bescheinigungen vorzuzeigen:
Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen abgegeben werden, nicht Originale reichen nicht aus !
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben vonnöten sein! Das Amt in Steinach informiert Sie gerne!
Fristen
Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Steinach zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise zeitlastig sein kann.
Kosten
Der Preis für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Steinach
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Sonneberg
Höhe
500 m ü. NHN
Fläche
26,35 km2
Einwohner
3688 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
140 Einwohner je km2
Postleitzahl
96523
Vorwahl
036762
KFZ Kennzeichen
SON, NH
Gemeindeschlüssel
16 0 72 019
Bürgermeister
Ulrich Kurtz (Gemeinsam für Steinach)
Landesportal Thüringen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Steinach
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