Standesamt Ollendorf

Anschrift

Standesamt Ollendorf
Erfurter Straße 6
99195 Schloßvippach


Mail:
standesamt@ollendorf.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ollendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ollendorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ollendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ollendorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Ollendorf ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Ollendorf geboren sind.

Nachstehend sind verschiedene allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Gewöhnlich vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Ollendorf die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Sorten der Geburtsnachweisen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird für diverse bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn das Dokument verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Ollendorf eine Ersatzurkunde ersuchen. Hierfür benötigt man in der Regel persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ollendorf

Definition

Eine Trauung benennt eine bewiesene, meistens gerecht statthafte, belegte Grundlage einer Verbindung von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung bei der Behörde in Ollendorf einleiten und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu besorgen. Generell müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Ollendorf vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht in Ollendorf sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere vonnöten sein! Das Amt in Ollendorf ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Ollendorf zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.