Standesamt Teistungen
Anschrift
Standesamt Teistungen
Hauptstraße 17
37339 Teistungen
Mail: standesamt@teistungen.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Teistungen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@teistungen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Teistungen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Teistungen
Definition
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Teistungen anzeigen und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Teistungen erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Amt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Amt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss hierfür eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Wem dem so ist, ist eine Trauung nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.
Sind Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis die Ehewilligen ausmachen und einen konkreten Zeitpunkt die Hochzeit vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Nachweis durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Das Amt in Teistungen ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Teistungen
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Landesportal Thüringen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Teistungen
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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