Standesamt Neumark (Thüringen)

Anschrift

Standesamt Neumark (Thüringen)
Hauptstraße 23
99439 Am Ettersberg


Mail:
standesamt@neumark.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neumark (Thüringen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neumark.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neumark (Thüringen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Neumark (Thüringen)

Definition

Eine Vermählung benennt eine dokumentierte, überwiegend zulässig erlaubte, verankerte Grundlage eines Verbunds beider Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung beim Amt in Neumark (Thüringen) anmelden und die hierfür relevanten Unterlagen zu beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich im Neumark (Thüringen) antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Neumark (Thüringen) antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Durchführung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dazu eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Heirat bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Schreiben der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen beim Heiratsamt Neumark (Thüringen). Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung anzumelden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Neumark (Thüringen) angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn der Ehebund im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen fixen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Dokumente vorzuzeigen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Nachbildungen reichen nicht aus !

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können weitere Unterlagen notwendig sein! Das Amt in Neumark (Thüringen) informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Neumark (Thüringen) schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Neumark (Thüringen)

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Neumark (Thüringen)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Am Ettersberg.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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