Standesamt Vogtei

Anschrift

Standesamt Vogtei
Hanfsack 3
99986 Vogtei


Mail:
standesamt@vogtei.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Vogtei vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@vogtei.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Vogtei.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Vogtei

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Vogteigeboren wurden, beim Standesamt Vogtei beantragt werden.

Hier sind einige grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Amt Vogtei die Urkunde aus. Es gibt verschiedene Kategorien von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Das Dokument wird benötigt für diverse bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sofern die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Vogtei eine Duplikaturkunde beantragen. Hierfür werden üblicherweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Vogtei

Definition

Eine Ehe bestimmt eine anerkannte, meistens gesetzlich statthafte, verankerte Erklärung einer Vereinigung von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat beim Amt in Vogtei einleiten und die dafür unerlässlichen Papiere erhalten. Prinzipiell sollten Sie persönlich im Vogtei auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Registration der Hochzeit wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Abzüge gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Vogtei berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Vogtei zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.