Standesamt Graitschen b. Bürgel

Anschrift

Standesamt Graitschen b. Bürgel
Am Markt 1
07616 Bürgel


Mail:
standesamt@stadt-buergel.de

Standesamt Thüringen
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 16:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Graitschen b. Bürgel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 66 92) 4 91 14
E-Mail: standesamt@stadt-buergel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Graitschen b. Bürgel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Graitschen b. Bürgel

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Graitschen b. Bürgelgeborene Personen beim Standesamt Graitschen b. Bürgel zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch können ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamt Graitschen b. Bürgel das Dokument aus. Es bieten sich verschiedenartige Versionen von Geburtsbescheinigungen, so wie die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird bei vielfältige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Graitschen b. Bürgel einen Ersatz ersuchen. Zu diesem Zweck werden meistens persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Graitschen b. Bürgel

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine amtliche, gewöhnlich gerecht legale, festgemachte Begründung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Verehelichung beim Standesamt Graitschen b. Bürgel anzeigen und die hierfür notwendigen Nachweise. besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie selber bei der Behörde in Graitschen b. Bürgel antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dazu viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original vorliegen, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Amt in Graitschen b. Bürgel informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Graitschen b. Bürgel

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Saale-Holzland-Kreis

Höhe
254 m ü. NHN

Fläche
27,19 km2

Einwohner
3032 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
112 Einwohner je km2

Postleitzahl
7616

Vorwahl
36692

KFZ Kennzeichen
SHK, EIS, SRO

Gemeindeschlüssel
16 0 74 009

Landesportal

Landesportal
Thüringen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Graitschen b. Bürgel auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Graitschen b. Bürgel

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Bürgel.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Thüringen:

RSS News aus Graitschen b. Bürgel
  • Ein Fehler ist aufgetreten – der Feed funktioniert zurzeit nicht. Versuche es später noch einmal.