Standesamt Günstedt
Anschrift
Standesamt Günstedt
Puschkinplatz 1
99638 Kindelbrück
Mail: standesamt@guenstedt.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Günstedt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@guenstedt.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Günstedt.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Günstedt
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Günstedt einleiten und die dafür unerlässlichen Unterlagen zu besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Günstedt auftauchen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist es ihm gestattet die andere Person in geschriebener Form zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Registration der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Heirat voranmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Registration der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
In diesen Fällen ist eine Hochzeit nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.
Stammen Sie von einem auswärtigen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen festmachen und einen endgültigen Zeitpunkt die Hochzeit fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Dokument durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Situationen können andersartige Nachweise notwendig sein! Ihr Trauamt in Günstedt beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Günstedt
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
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Günstedt
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