Standesamt Crossen an der Elster

Anschrift

Standesamt Crossen an der Elster
Flemmingstraße 17
07613 Crossen


Mail:
standesamt@crossen-an-der-elster.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Crossen an der Elster vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@crossen-an-der-elster.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Crossen an der Elster.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Crossen an der Elster

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Crossen an der Elster ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Crossen an der Elster geboren sind.

Hier sind ein paar grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Meistens tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Amt Crossen an der Elster die Urkunde aus. Es finden sich diverse Typen der Geburtsdokumenten, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Das Dokument wird für vielfältige Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Crossen an der Elster eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Crossen an der Elster

Definition

Eine Vermählung benennt eine bewiesene, vorwiegend zulässig zugestandene, festgemachte Kennzeichung einer Bindung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Vermählung beim Standesamt in Crossen an der Elster einleiten und die dafür wichtigen Nachweise. holen. Generell müssen Sie persönlich beim Standesamt Crossen an der Elster vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen vonnöten sein! Ihr Standesamt in Crossen an der Elster stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Crossen an der Elster zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.