Standesamt Jena
Anschrift
Standesamt Jena
Markt 2
07743 Jena
Mail: standesamt@jena.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Jena vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 36 41) 49 34 70
E-Mail: standesamt@jena.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Jena.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Jena
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Jena aufnehmen und die hierfür notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Generell sollten Sie persönlich im Jena auftauchen. Ist einer der beiden nicht verfügbar darf dieser den anderen durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Amt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann hierfür mehrere Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Verehelichung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
In diesen Fällen ist eine Ehe untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.
Kommen Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten feststellen und einen Tag für die Vermählung vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Kopien werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Situationen können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Jena informiert Sie gerne!
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Jena
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
143 m ü. NHN
Fläche
114,77 km2
Einwohner
110.502 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
963 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
J
Gemeindeschlüssel
16 0 53 000
Landesportal Thüringen
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Jena
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