Standesamt Karlsdorf
Anschrift
Standesamt Karlsdorf
Pfarrwinkel 10
07646 Tröbnitz
Mail: standesamt@karlsdorf.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Karlsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@karlsdorf.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Karlsdorf.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Karlsdorf
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Karlsdorf geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Karlsdorf beantragen.
Hier sind einige Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Generell besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt deklarieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamt Karlsdorf die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden diverse Formen der Geburtsnachweisen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.
Verwendung
Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Das Dokument wird bei vielfältige bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.
Neubestellung
Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet oder beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Karlsdorf einen Ersatz anfordern. Dafür benötigt man in der Regel persönliche Daten und ein Ausweis, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Karlsdorf
Definition
Eine Heirat beschreibt eine anerkannte, meistenteils legitim erlaubte, verankerte Kennzeichung eines Bündnisses zweier Menschen.
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Heirat bei der Behörde in Karlsdorf anmelden und die hierfür relevanten Nachweise. erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie selber bei der Behörde in Karlsdorf vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht in Karlsdorf sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welches Amt für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung voranmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dafür mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Abzüge gelten nicht!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In expliziten Fällen können weitere Unterlagen notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Karlsdorf ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Karlsdorf zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Papiere Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Karlsdorf
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Karlsdorf auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Tröbnitz.
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