Standesamt Monstab
Anschrift
Standesamt Monstab
Altenburger Straße 48 b
04617 Rositz
Mail: standesamt@monstab.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Monstab vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@monstab.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Monstab.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Monstab
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten können die Vermählung bei der Behörde in Monstab anmelden und die hierbei relevanten Papiere beschaffen. Prinzipiell sollten Sie persönlich im Monstab auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Monstab antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung anmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
In diesen Fällen ist eine Verehelichung. nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.
Sind Sie von einem auswärtigen Land?
Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.
Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen fixen Zeitpunkt für die Trauung festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen können weitere Papiere vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Monstab informiert Sie gerne!
Fristen
Kosten
Die Kosten zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Monstab
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Landesportal Thüringen
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Monstab
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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