Standesamt Kleinmölsen
Anschrift
Standesamt Kleinmölsen
Erfurter Straße 6
99195 Schloßvippach
Mail: standesamt@kleinmoelsen.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kleinmölsen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@kleinmoelsen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kleinmölsen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Kleinmölsen
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Kleinmölsen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Kleinmölsen eine Geburtsurkunde beantragen.
Anbei ein paar Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Regel übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch können ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt erfassen.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Kleinmölsen die Urkunde aus. Es existieren verschiedene Arten von Geburtsnachweisen, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.
Verwendung
Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird zu vielfältige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Wenn die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Kleinmölsen eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Kleinmölsen
Definition
Eine Heirat bildet eine erklärte, gewöhnlich zulässig zugestandene, gestärkte Bestätigung einer Vereinigung zweier Einzelnen.
Beschreibung
Die Verlobten sollten die Vermählung beim Amt in Kleinmölsen einleiten und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell beim Standesamt Kleinmölsen auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.
Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen einige Fragen an die Verlobten stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Heirat rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht der Behörde. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderer Lage notwendig sein! Ihr Standesamt in Kleinmölsen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.
Kosten
Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Kleinmölsen
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Wegweiser:
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