Standesamt Oberoppurg

Anschrift

Standesamt Oberoppurg
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg


Mail:
standesamt@oberoppurg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberoppurg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oberoppurg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberoppurg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Oberoppurg

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine anerkannte, meistenteils gerecht rechtmäßige, gestärkte Form einer Bindung von paarigen Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Vermählung beim Amt in Oberoppurg aufnehmen und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Prinzipiell sollten Sie offiziell im Oberoppurg auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er den anderen schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dafür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Registration der Trauung verbindlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim für Sie zuständigen Amt in Oberoppurg. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Ehenschließung zu registrieren. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Amt in Oberoppurg gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland aufgelöst, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinigt werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen fixen Zeitpunkt die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Materialien einzureichen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Kopien gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Das Trauamt in Oberoppurg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Oberoppurg schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Oberoppurg

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Oberoppurg

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Oppurg.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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