Standesamt Artern

Anschrift

Standesamt Artern
Markt 14
06556 Artern


Mail:
standesamt@artern.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Artern vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 34 66) 32 55 24
E-Mail: standesamt@artern.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Artern.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Artern

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine begründete, überwiegend gesetzlich erlaubte, verankerte Basis eines Beisammenseins zweier Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Artern einleiten und die hierfür wichtigen Papiere holen. Für gewöhnlich sollten Sie selbst bei der Behörde in Artern auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dafür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Heiratswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Artern. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu ernennen, die Ehenschließung anzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Artern angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland geschieden so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn der Ehebund im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem die Trauung vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis der Verlobten ausmachen und einen endgültigen Tag die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Materialien einzureichen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Dokument anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen können weitere Schreiben unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Artern stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Artern zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Artern

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Kyffhäuserkreis

    Höhe
    121 m ü. NHN

    Fläche
    45,05 km2

    Einwohner
    6538 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    145 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    6556

    Vorwahl
    03466

    KFZ Kennzeichen
    KYF, ART, SDH

    Gemeindeschlüssel
    16 0 65 086

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    Landesportal Thüringen

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    Artern

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