Standesamt Artern

Anschrift

Standesamt Artern
Markt 14
06556 Artern


Mail:
standesamt@artern.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Artern vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 34 66) 32 55 24
E-Mail: standesamt@artern.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Artern.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Artern

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Artern ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Artern geboren sind.

Anbei mehrere allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Üblicherweise erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, dennoch dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Amt Artern die Geburtsurkunde aus. Es gibt mannigfaltige Kategorien von Geburtsnachweisen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Sie wird verwendet bei verschiedene Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Artern eine Duplikaturkunde bitten. Dafür sind erforderlich in der Regel persönliche Daten sowie eine Identifikation, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Artern

Definition

Eine Hochzeit definiert eine erklärte, überwiegend rechtens zugestandene, gefestigte Form einer Verbindung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Heirat beim Standesamt Artern einleiten und die zu diesem Zweck wichtigen Unterlagen zu holen. Unbedingt müssen Sie direkt beim Standesamt Artern vorsprechen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Artern antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird deswegen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Replikate können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere vonnöten sein! Ihr Standesamt in Artern ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Artern zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der zwingenden Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Artern

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Kyffhäuserkreis

Höhe
121 m ü. NHN

Fläche
45,05 km2

Einwohner
6538 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
145 Einwohner je km2

Postleitzahl
6556

Vorwahl
03466

KFZ Kennzeichen
KYF, ART, SDH

Gemeindeschlüssel
16 0 65 086

Landesportal

Landesportal
Thüringen

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Stadtgeschichte Standesamt

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