Standesamt Niederbösa
Anschrift
Standesamt Niederbösa
Bahnhofstraße 13a
99718 Greußen
Mail: standesamt@
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niederbösa vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niederbösa.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Niederbösa
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Niederbösageboren wurden, beim Standesamt Niederbösa beantragt werden.
Hier einige einige wenige generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In unserem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Normalerweise übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt registrieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist stellt die Behörde in Niederbösa das Dokument aus. Es gibt diverse Arten von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.
Einsatz
Das Dokument dient als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Sie wird verwendet zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.
Wiederbeschaffung
Falls die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Niederbösa eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Niederbösa
Definition
Eine Ehe beschreibt eine bewiesene, gewöhnlich legitim zulässige, belegte Basis einer Vereinigung zweier Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt Niederbösa erklären und die hierfür unerlässlichen Papiere beschaffen. Generell sollten Sie offiziell im Niederbösa vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er seinen Partner in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung registrieren wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Aufnahme der Heirat verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen vorliegen, nicht Originale gelten nicht!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Niederbösa informiert Sie gerne!
Fristen
Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Niederbösa
Bundesland
Thüringen
Regierungsbezirk
Kreis
Kyffhäuserkreis
Höhe
162 m ü. NHN
Fläche
86,82 km2
Einwohner
5774 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
67 Einwohner je km2
Postleitzahl
99718
Vorwahl
03636
KFZ Kennzeichen
KYF, ART, SDH
Gemeindeschlüssel
16 0 65 089
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Niederbösa auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Greußen.
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