Standesamt Eisenach

Anschrift

Standesamt Eisenach
Markt 2
99817 Eisenach


Mail:
standesamt@eisenach.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eisenach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@eisenach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eisenach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Eisenach

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine dokumentierte, meistenteils gerecht legale, gestärkte Basis einer Vereinigung mehrerer Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Trauung beim Standesamt in Eisenach aufnehmen und die hierfür notwendigen Anträge und Urkunden beziehen. Generell müssen Sie direkt im Eisenach auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Heirat amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim Standesamt Eisenach. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Ehenschließung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Eisenach gemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.

  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.

 

Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit untersagt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen endgültigen Termin die Hochzeit festmachen.

Unterlagen

In der Norm sind folgende Materialien zu überreichen:

 Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente wichtig sein! Das Trauamt in Eisenach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Eisenach zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Eisenach

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Wartburgkreis

Höhe
215 m ü. NHN

Fläche
104,17 km2

Einwohner
41.806 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
401 Einwohner je km2

Postleitzahl
99817

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
WAK, EA, SLZ

Gemeindeschlüssel
16 0 63 105

Bürgermeister

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