Standesamt Rückersdorf (Thüringen)

Anschrift

Standesamt Rückersdorf (Thüringen)
Poststraße 8
07570 Wünschendorf/Elster


Mail:
standesamt@rueckersdorf.de

Standesamt Thüringen
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rückersdorf (Thüringen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rueckersdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rückersdorf (Thüringen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rückersdorf (Thüringen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Rückersdorf (Thüringen) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Rückersdorf (Thüringen) eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie ein paar allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Gewöhnlich führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht die Behörde in Rückersdorf (Thüringen) die Urkunde aus. Es finden sich unterschiedliche Typen von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt für verschiedene Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Rückersdorf (Thüringen) einen Ersatz ersuchen. Dafür werden üblicherweise persönliche Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rückersdorf (Thüringen)

Definition

Eine Heirat definiert eine begründete, vorwiegend zulässig zugestandene, untermauerte Kennzeichung einer Vereinigung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung beim Standesamt Rückersdorf (Thüringen) aufnehmen und die dafür unerlässlichen Nachweise. erhalten. Unbedingt sollten Sie offiziell im Rückersdorf (Thüringen) erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Rückersdorf (Thüringen) antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Heirat amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Replikate werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Rückersdorf (Thüringen) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Rückersdorf (Thüringen) zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.