Standesamt Elxleben (Wachsenburg)

Anschrift

Standesamt Elxleben (Wachsenburg)
Am Gutshof 4
99334 Amt Wachsenburg


Mail:
standesamt@elxleben-wachsenburg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Elxleben (Wachsenburg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@elxleben-wachsenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Elxleben (Wachsenburg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Elxleben (Wachsenburg)

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine erklärte, überwiegend zulässig zugestandene, verankerte Begründung eines Beisammenseins beider Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Standesamt Elxleben (Wachsenburg) einleiten und die dazu relevanten Unterlagen zu holen. Grundsätzlich müssen Sie selbst bei der Behörde in Elxleben (Wachsenburg) auftreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann dieser, die andere Person durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Amt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird hierfür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Trauung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Bericht der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen bei der Behörde in Elxleben (Wachsenburg). Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung anzukündigen. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Amt in Elxleben (Wachsenburg) gemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, geschieden bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Besonderheiten binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist das Standesamt, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen ausmachen und einen Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderer Lage können andere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Elxleben (Wachsenburg) klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Elxleben (Wachsenburg) zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Elxleben (Wachsenburg)

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Elxleben (Wachsenburg)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Amt Wachsenburg.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Elxleben (Wachsenburg) auf Wikipedia.

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