Standesamt Krombach (Thüringen)

Anschrift

Standesamt Krombach (Thüringen)
Kreisstraße 4
37308 Schimberg


Mail:
standesamt@krombach.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Krombach (Thüringen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@krombach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Krombach (Thüringen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Krombach (Thüringen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Krombach (Thüringen) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Krombach (Thüringen) geboren sind.

Hier einige ein paar allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise vollzieht die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, dennoch dürfen auch die Eltern selbst ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Krombach (Thüringen) die Geburtsurkunde aus. Es gibt mannigfaltige Versionen von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Das Dokument wird zu mannigfaltige administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Krombach (Thüringen) einen Ersatz anfordern. Hierfür benötigt man in der Regel personenbezogene Daten und eine Identifikation, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Krombach (Thüringen)

Definition

Eine Vermählung benennt eine anerkannte, überwiegend gerecht legale, festgemachte Begründung eines Verbunds beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Heirat bei der Behörde in Krombach (Thüringen) aufnehmen und die hierbei erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Grundsätzlich müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Krombach (Thüringen) vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Krombach (Thüringen) antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Amt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann in Folge dessen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Eintragung der Trauung amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen relevant sein! Das Amt in Krombach (Thüringen) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.