Standesamt Schöngleina

Anschrift

Standesamt Schöngleina
Markt 3
07639 Bad Klosterlausnitz


Mail:
standesamt@schoengleina.de

Standesamt Thüringen
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schöngleina vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schoengleina.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schöngleina.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schöngleina

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Schöngleina geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Schöngleina eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige verschiedene allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. In der Praxis verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber dürfen gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Amt Schöngleina das Dokument aus. Es finden sich mannigfaltige Arten von Geburtsdokumenten, so wie die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt bei unterschiedliche administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Schöngleina eine neue Urkunde bitten. Hierfür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schöngleina

Definition

Eine Heirat bildet eine bewiesene, vorwiegend legitim zugestandene, verankerte Bestätigung eines Beisammenseins gemeinsamer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Heirat beim Standesamt in Schöngleina anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Prinzipiell müssen Sie offiziell bei der Behörde in Schöngleina auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser seinen Partner schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht in Schöngleina sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Das Hochzeitsamt in Schöngleina beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Schöngleina zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.