Standesamt Ettersburg

Anschrift

Standesamt Ettersburg
Hauptstraße 23
99439 Am Ettersberg


Mail:
standesamt@ettersburg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ettersburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ettersburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ettersburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Ettersburg

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine behördliche, weitgehend rechtlich zugestandene, untermauerte Form eines Beisammenseins gemeinsamer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Ettersburg aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Prinzipiell müssen Sie direkt beim Amt in Ettersburg auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Trauung amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Eheschließenden beim Heiratsamt Ettersburg. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen schriftlich ermächtigen, die Trauung anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Ettersburg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, geschieden, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Unterschiede zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Nachweise vorzuzeigen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Standesamt in Ettersburg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Ettersburg zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Ettersburg

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Ettersburg

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Am Ettersberg.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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