Standesamt Bischofrod

Anschrift

Standesamt Bischofrod
Markt 1
98660 Themar


Mail:
standesamt@themar.de

Standesamt Thüringen
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bischofrod vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 68 73) 6 88 20
E-Mail: standesamt@themar.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bischofrod.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bischofrod

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Bischofrodgeboren wurden, beim Standesamt Bischofrod beantragt werden.

Im Weiteren sind einige wenige allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Meistens führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz können auch die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Amt Bischofrod das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Sorten der Geburtsnachweisen, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird zu mannigfaltige administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Wenn das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Bischofrod eine Ersatzurkunde bitten. Dafür benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben sowie eine Identifikation, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bischofrod

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine erklärte, gewöhnlich zulässig zugestandene, verankerte Form eines Bündnisses zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Bischofrod anmelden und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell beim Standesamt Bischofrod auftreten. Ist eine der Personen verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht in Bischofrod sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann deswegen einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument der Behörde. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Replikate gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage werden weitere Untelagen gefordert sein! Ihr Standesamt in Bischofrod informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Bischofrod

Bundesland
Thüringen

Regierungsbezirk

Kreis
Hildburghausen

Höhe
330 m ü. NHN

Fläche
20,18 km2

Einwohner
2784 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
138 Einwohner je km2

Postleitzahl
98660

Vorwahl
36873

KFZ Kennzeichen
HBN

Gemeindeschlüssel
16 0 69 051

Landesportal

Landesportal
Thüringen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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