Standesamt Schöps

Anschrift

Standesamt Schöps
Bahnhofstraße 23
07768 Kahla/Thür.


Mail:
standesamt@schoeps.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schöps vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schoeps.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schöps.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Schöps

Definition

Eine Heirat beschreibt eine amtliche, überwiegend legitim erlaubte, gefestigte Bestätigung eines Verbunds gemeinsamer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt Schöps einleiten und die hierfür erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Generell müssen Sie direkt im Schöps auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Schöps antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Trauung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen beim Standesamt Schöps. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Schöps angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland geschieden, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Unterschiede sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Nachweise erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen feststellen und einen endgültigen Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Papiere zu überreichen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, nicht Originale gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Schöps ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Schöps zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der notwendigen Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Schöps

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Schöps

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Kahla/Thür..

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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