Standesamt Frankenroda

Anschrift

Standesamt Frankenroda
Michael-Praetorius-Platz 2
99831 Amt Creuzburg


Mail:
standesamt@amt-creuzburg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frankenroda vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@amt-creuzburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frankenroda.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Frankenroda

Definition

Eine Trauung beschreibt eine behördliche, meistenteils legitim rechtmäßige, gesicherte Begründung einer Bindung beider Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Eheschließung beim Amt in Frankenroda einleiten und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden holen. Auf jeden Fall müssen Sie direkt beim Standesamt Frankenroda vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Schreiben vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Hochzeit anzumelden. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Frankenroda gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland geschieden, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung vereinigt werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Hochzeit untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Verlobten festmachen und einen konkreten Tag für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Urkunden abzugeben: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Frankenroda klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Frankenroda schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Frankenroda

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Wartburgkreis

    Höhe
    200 m ü. NHN

    Fläche
    69,73 km2

    Einwohner
    4658 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    67 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    99831

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    WAK, EA, SLZ

    Gemeindeschlüssel
    16 0 63 104

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Frankenroda

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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