Standesamt Lausnitz b. Neustadt an der Orla

Anschrift

Standesamt Lausnitz b. Neustadt an der Orla
Am Türkenhof 5
07381 Oppurg


Mail:
standesamt@lausnitz-b-neustadt-an-der-orla.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lausnitz b. Neustadt an der Orla vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lausnitz-b-neustadt-an-der-orla.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lausnitz b. Neustadt an der Orla.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lausnitz b. Neustadt an der Orla

Definition

Eine Vermählung benennt eine dokumentierte, zumeist gerecht legale, untermauerte Basis eines Beisammenseins zweier Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Eheschließung bei der Behörde in Lausnitz b. Neustadt an der Orla anzeigen und die dazu relevanten Anträge und Urkunden holen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Lausnitz b. Neustadt an der Orla auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, den anderen durch eine Vollmacht zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen beim Heiratsamt Lausnitz b. Neustadt an der Orla. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Verehelichung anzumelden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Lausnitz b. Neustadt an der Orla angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Nachweise erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das Standesamt, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Verlobten eruieren und einen endgültigen Termin für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Materialien vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen wichtig sein! Ihr Stadtbüro in Lausnitz b. Neustadt an der Orla ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Lausnitz b. Neustadt an der Orla zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Lausnitz b. Neustadt an der Orla

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Lausnitz b. Neustadt an der Orla

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Oppurg.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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