Standesamt Jonaswalde

Anschrift

Standesamt Jonaswalde
Burgberg 5
04626 Posterstein


Mail:
standesamt@jonaswalde.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Jonaswalde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@jonaswalde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Jonaswalde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Jonaswalde

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine begründete, zumeist legitim erlaubte, festgemachte Kennzeichung einer Bindung von paarigen Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung bei der Behörde in Jonaswalde aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie selber im Jonaswalde vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er die andere Person schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu viele Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für das Recht der Verehelichung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben der Behörde. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Eheschließenden beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen mittels einer Vollmacht beauftragen, die Verehelichung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Jonaswalde angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn die Ehe im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist die entsprechende Behörde, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    In der Norm sind zu überreichen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente eingereicht werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt relevant sein! Das Standesamt in Jonaswalde stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Einholung der notwendigen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Jonaswalde

    Bundesland
    Thüringen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

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    Landesportal Thüringen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Jonaswalde

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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